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Häufig stellen die deutschen Patienten die brennende Frage, ob sie eine private Pflichtversicherung benötigen, wenn sie in den neuen EU- Ländern einereisen oder, ob die Gesetzliche Krankenkasse auch für die gewünschten Behandlungen und Kuraufenthalte die Kosten übernimmt. Nun werden die allgemein geltenden Gesetze auch für die neuen EU-Mitglieder festgelegt. Das heißt, dass der deutsche Patient auch von den örtlichen Ärzten anstandslos behandelt werden kann, wenn er in Deutschland gesetzlich (privat) versichert ist. Es bedarf auch keiner früheren Genehmigung von der Krankenkasse. Das bedeutet, dass der Patient sich bei seiner Krankenkasse nicht melden muss, wenn er eine Reise nach Polen beabsichtigt, um die entsprechenden Unterlagen zu bekommen. Die Kostenerstattung erfolgt nach dem Prinzip des Auslandskrankenscheins oder über die deutschen Vertragssätze. Es ist jedoch beachtenswert, dass die Kosten in ihrer Höhe nicht die Grenze denen, die im Inland entstehen würden, überschreiten dürfen. Bei einem Notfall wendet sich der Patient direkt an den Notarzt, bestreitet die Kosten selbst, die ihm dann in Deutschland zurückgezahlt werden.Im anderen Fall kann der Patient auch Kontakt mit seiner Krankenkasse aufnehmen, damit die Deckung der Kosten paralell verläuft. Mit allen EU-Ländern wurde ein Sozialabkommen abgeschlossen, so dass die gesetzliche Krankenversicherung des Aufenthaltslandes die entsprechenden Rechte aller Patienten in Anspruch nehmen muss. Was die Kuraufenthalte und zahnärztliche Behandlung betrifft, müßte der Reisende die Kosten selbst übernehmen, weil es zu einer anderen Kategorie gehört. Die Höhe des Krankenkassenersatzes ist sehr niedrig oder völlig ausgeschlossen. Der Patient ist deshalb auf sich selbst angewiesen. Die mühselige Suche im Internet kostet viel Zeit und Nerven, um die Liste der eventuellen Behandlungsorte und der Preise zu erstellen. Leider kann er dabei in Verwirrung gebracht werden. Deshalb entstand in Polen ein Call Center, das die Probleme der Patienten lösen kann. Um ihren Wünschen nachzugehen hat die Firma Telezet einen einfachen Zugriff zu den benötigten Informationen dargeboten. Mit einem Anruf unter: 0-300 200 913 oder durch eine E-Mail:
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kann sich der Patient mit dem Call Center in Verbindung setzen, um alle Informationen zu bekommen:
- wo der nächste benötigte Arzt ist;
- welche Behandlungsorte zugleich preiswert und hochqualifiziert sind;
- welche Kliniken meistbesucht und welche gemieden werden.
Das medizinische Call Center hilft aber nicht nur den Privatpatienten.Es leistet Dienste allen, die ärztliche (ambulante oder stationäre) Hilfe brauchen und nicht wissen, wie sie in Polen weiter zurecht kommen können. "Medical Service" - so heißt dieses Unternehmen vermittelt die
Patienten an die entsprechenden Behandlungsorte, indem es auch den gewünschten Termin vereinbaren kann, so dass der Patient von dieser langwierigen und komplizierten Arbeit befreit wird. Bei der Kontaktaufnahme müßte der Patient nur ausdrücklich vermerken, ob es einen Notfall oder eine freiwillige und deshalb kostenpflichtige Behandlung betrifft. Abgerechnet werden kann entweder über den Auslandskrankenschein, dem man von der deutschen krankenkasse kostenlos erhält, oder als Privatpatient nach den landesüblichen Abrechnungssätzen. Wir wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt.
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